Viele Gebäude - auch moderne - können Fledermäuse beherbergen.
Gebäudenutzende Fledermausarten sind immer dann gefährdet, wenn Bauten im Zuge von Renovationen oder Umnutzungen verändert werden.
Dabei können Fledermausquartiere meist mit einfachen Massnahmen erhalten, bzw. neu geschaffen werden, wenn die Ansprüche der Tiere schon während der Planung eines Bauvorhabens berücksichtigt und mit einer Fachperson besprochen werden.
Sie haben ein Fledermausquartier an Ihrem Haus und möchten eine bauliche Veränderung vornehmen?
Sie möchten weder die Fledermäuse gefährden, noch gegen die gesetzlichen Schutzbestimmungen verstossen?
Schutzrichtlinien für Fledermausquartiere
Die Kantonale Fledermausschutz-Beauftragte berät Bauherrschaft, Architekten und Baufachleute gerne
Je früher bei der Planung Fachleute beigezogen werden,
desto einfacher ist es, eine Renovation so durchzuführen,
dass das Fledermausquartier erhalten bleibt und die
gesetzlichen Bestimmungen eingehalten werden können!